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LAG Hamburg - Beschluss vom 30.06.2005 (8 Ta 5/05)

Verschlechterungsverbot im Beschwerdeverfahren zur Festsetzung der Anwaltsgebühren - keine Gebührenfreiheit im Beschwerdeverfahren...

I. Die Beschwerde ist gemäß § 33 III RVG zulässig, sie ist insbesondere von einem Antragsberechtigten (§ 33 II 2 RVG) form- und fristgerecht eingelegt worden. In der Sache hat die Beschwerde keinen Erfolg, denn der [...]
LAG Hamburg - Beschluss vom 09.03.2005 (3 Ta 28/04)

Gegenstandswert für Streit um Person des Vorsitzenden und Anzahl der Beisitzer einer Einigungsstelle bei Betriebsänderung

Die Beschwerdeführerin ist die Arbeitgeberin und Beteil. zu 2. in dem zu Grunde liegenden Beschlussverfahren. Sie macht mit ihrer Beschwerde geltend, das Arbeitsgericht habe für das Tätigwerden der [...]