LAG Hamburg - Beschluss vom 30.06.2005 (8 Ta 5/05)
I. Die Beschwerde ist gemäß § 33 III RVG zulässig, sie ist insbesondere von einem Antragsberechtigten (§ 33 II 2 RVG) form- und fristgerecht eingelegt worden. In der Sache hat die Beschwerde keinen Erfolg, denn der [...]