LAG Düsseldorf - Beschluss vom 27.09.2005 (17 Ta 552/05)
Die Beschwerde der Klägerin, gegen die keine Zulässigkeitsbedenken bestehen, hat in der Sache teilweise Erfolg. 1. Das Arbeitsgericht hat den Streitwert des Verfahrens mit 59.641,00 EUR zu hoch bemessen. a) Für den [...]