FG Köln - Beschluss vom 01.06.2005 (10 Ko 707/05)
I. Der Erinnerungsführer zu 1. und seine verstorbene Ehefrau M. haben mit Schreiben vom 25.02.2000 für die Jahre 1995 bis 1998 Einnahmen aus Kapitalvermögen nacherklärt. Aufgrund dieser Tatsache nahm der [...]