SchlHOLG - Beschluss vom 09.11.2004 (4 W 70/04)
Von den Klägern erhobene Streitwertbeschwerde ist gem. §§ 63 Abs. 2, 68 Abs. 1 GKG zulässig. Insbesondere ist auch die Frist (innerhalb von 6 Mon. nach Rechtskraft der Entscheidung in der Hauptsache) eingehalten, weil [...]