OLG Nürnberg - Beschluss vom 11.10.2004 (5 W 3428/04)
Die sofortige Beschwerde des Beklagten zu 2) ist zulässig (§ 11 Abs. 1 RPflG, § 104 Abs. 3 Satz 1, § 567 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Satz 2 ZPO), hat aber in der Sache keinen Erfolg. Das Erstgericht hat sich im wesentlichen [...]