OLG Hamburg - Beschluss vom 10.03.2004 (5 W 3/04)
Die gem. § 25 Abs. 3 GKG zulässige Streitwertbeschwerde des Antragsgegners ist nur zu einem Teil auch begründet. 1. Das Landgericht hat den Ausgangsstreitwert in Höhe von EURO 6.000.- richtig festgesetzt und diese [...]