LAG Köln - Beschluss vom 19.05.2004 (10 Ta 79/04)
I. Die Antragsteller, sieben Mitarbeiter der Arbeitgeberin, haben beantragt, die Nichtigkeit, hilfsweise die Unwirksamkeit der im Betrieb der Arbeitgeberin am 28.04.2002 stattgefundenen Betriebsratswahl festzustellen. [...]