Die Parteien streiten auch im Zweiten Rechtszug unverändert darüber, ob der Klägerin für den Zeitraum vom 01.01.1996 bis zum 31.03.1998 Vergütung nach der Vergütungsgruppe II a
Die Klägerin ist bei dem Beklagten als Lehrkraft an einer öffentlichen Schule angestellt.
Die Klägerin schloss ihr dreijähriges Studium an der F.. im Jahre 1960 mit dem Staatsexamen als Fachlehrer der allgemeinbildenden polytechnischen Oberschule ab (Zeugnis vom 01.08.1960, das der Beklagte unwidersprochen als Staatsexamenszeugnis bezeichnet). Aufgrund dieser Prüfung wurde der Klägerin die Lehrbefähigung in den Fächern Deutsch und Geographie für die Klassen 5 bis 10 zuerkannt.
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