LAG Bremen - Beschluss vom 27.08.2004 (3 Ta 45/04)
I. Der Kläger hat vor dem Arbeitsgericht Bremen folgende Anträge angekündigt: 1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien durch die mündliche Kündigung des Beklagten vom 16.10.2003 nicht [...]