OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 15.05.2003 (12 W 30/03)
Die sofortige Beschwerde des Beklagten gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss ist zulässig (§ 104 Abs. 3 Satz 1 ZPO, §§ 21 Nr. 1, 11 Abs. 1 RPflG, 567 Abs. 1 Nr. 1 ZPO ) und hat in der Sache Erfolg. 1. Soweit der [...]