LAG Hamm - Beschluss vom 03.02.2003 (9 Ta 520/02)
I Die Klägerin war seit dem 01.08.1980 bei der Beklagten beschäftigt und erhielt zuletzt ein Gehalt in Höhe von EURO 1.300,00. Mit Schreiben vom 18.12.2001 sprach die Beklagte der Klägerin eine ordentliche Kündigung [...]