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FG München - Beschluss vom 15.12.2003 (13 K 3692/03)

Keine Kostenerstattung bei Rücknahme der Klage; Einkommensteuer 1998; Billigkeitsmaßnahmen nach § 163 AO

Eine Erstattung der Kosten des Klägers kommt nicht in Betracht. § 138 Abs. 1 FGO ist nicht einschlägig, da sich der Rechtsstreit nicht in der Hauptsache erledigt hat. Auch § 137 Satz 2 FGO ist bei Rücknahme der Klage [...]
FG München - Beschluss vom 09.12.2003 (13 K 2175/95)

Streitwert bei Anfechtung eines Steuerbescheids; Einkommensteuer 1992

Betrifft der Antrag eine bezifferte Geldleistung oder einen hierauf gerichteten Verwaltungsakt, so ist die Höhe dieser Leistung maßgebend (§ 13 Abs. 2 Gerichtskostengesetz - GKG-). Dem entspricht im Finanzprozess der [...]
FG München - Urteil vom 06.11.2003 (5 K 3976/00)

Mitunternehmerschaft; Mitunternehmerrisiko; Mitunternehmerinitiative; Einheitswert bei teilweise fehlender Mitunternehmerschaft; Streitwert...

Streitig ist, ob der Beigeladene zu 1. Mitunternehmer der ... & Partner GbR ist und ob für ihn in der Gewinnermittlung 1992 eine Pensionsrückstellung zu bilden ist. I. Der Kläger und die Beigeladenen waren im [...]