FG Düsseldorf - Beschluss vom 25.07.2003 (11 K 3813/99 F)
I. Der Kläger erhob gegen die gesonderten Feststellungsbescheide für die Jahre 1991 bis 1993 Klage und begehrte für 1991 eine Kürzung des Gewinns aus Gewerbebetrieb um 497.705 DM, für 1992 eine Erhöhung um 45.129 DM [...]