BVerwG - Beschluß vom 04.02.2003 (4 B 5.03)
Die Beschwerden haben keinen Erfolg. Weder aus dem Vorbringen des Beklagten noch aus dem Vorbringen des Beigeladenen ergibt sich ein Grund für die Zulassung der Revision. 1. Beide Beschwerdeführer berufen sich auf den [...]