VGH Baden-Württemberg - Beschluss vom 30.04.2002 (9 S 797/02)
Die Beschwerde, mit der der Kläger eine Herabsetzung des vom Verwaltungsgericht auf 4.000,-- EUR festgesetzten Streitwerts auf 200,-- EUR erstrebt, ist zulässig, aber unbegründet. Der Zulässigkeit der Beschwerde steht [...]