SchlHOLG - Beschluss vom 15.01.2002 (9 W 163/01)
I. Die gemäß §§ 11 Abs. 1 RPflG, 19 Abs. 2 Satz 3 BRAGO, 104 , 567Abs. 3, 577 Abs. 2 zulässige Beschwerde ist begründet. 1. Dass eine 19,5/10 Vergleichsgebühr anfällt, wenn in der Berufungsinstanz nicht anhängige [...]