OLG Hamm - Beschluss vom 05.02.2002 (16 W (Baul) 2/01)
Die Beschwerde ist unzulässig, weil sie nach Ablauf der 6-Monats-Frist des § 25 Abs. 2 Satz 3 GKG eingelegt worden ist. Das Verfahren hat sich mit dem Beschluss des Landgerichts vom 2. August 2000 erledigt, der den [...]