OLG Hamburg - Beschluss vom 25.01.2002 (8 W 21/02)
Die gemäß § 104 Abs. 3 ZPO zulässige, nämlich nach Zustellung des Kostenfestsetzungsbeschlusses am 29. Oktober 2001 per Telefax am 12. November 2001 eingelegte sofortige Beschwerde hat in der Sache Erfolg. Die [...]