OLG Dresden - Beschluss vom 17.06.2002 (21 W 757/02)
I. Die Beklagte wendet sich mit ihrer sofortigen Beschwerde gegen die Nichtfestsetzung der Fahrtkosten ihres Rechtsanwaltes und des Tage- und Abwesenheitsgeldes für den Termin vor dem Oberlandesgericht Dresden in der [...]