OLG Braunschweig - Beschluss vom 26.11.2002 (8 W 76/02)
Die gem. § 25 Abs. 3 GKG statthafte und auch im Übrigen zulässige Beschwerde der Antragsteller hat keinen Erfolg. Das Landgericht hat zu Recht den Gegenstandswert des selbständigen Beweisverfahrens auf 25.0000 EURO [...]