LAG Nürnberg - Beschluss vom 27.03.2002 (2 TaBV 13/02)
1. Die Festsetzung des Gegenstandswerts hat gemäß § 10 Abs. 1 i.V.m. § 8 Abs. 2 BRAGO zu erfolgen. Streitgegenständlich waren nicht vermögensrechtliche Streitgegenstände, so dass § 8, Abs. 2, Satz 2, 2. Halbsatz BRAGO [...]