LAG Hamburg - Beschluss vom 28.10.2002 (3 TaBV 5/02)
Bei dem zu Grunde liegenden Beschlussverfahren gemäß § 98 ArbGG handelt es sich um eine nicht vermögensrechtliche Streitigkeit, für die der Gegenstandswert gemäß § 8 Abs. 2 Satz 2, 2. Halbsatz BRAGO auf EURO 4.000,-, [...]