Details ausblenden
BSG - Beschluß vom 08.10.2002 (B 3 KR 63/01 R)

Gegenstandswert bei Streitigkeiten um die Zulassung von Einrichtungen zur medizinischen Rehabilitation

Im Anwendungsbereich des § 116 Abs 2 Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte (BRAGO) ist der Gegenstandswert mangels einschlägiger Wertvorschriften nach billigem Ermessen zu bestimmen (§ 8 Abs 2 Satz 2 BRAGO). In [...]
BSG - Beschluß vom 07.08.2002 (B 3 KR 26/01 R)

Gegenstandswert bei Streitigkeiten um die Zulassung zur Erbringung von Hilfsmitteln

Der Kläger hat mit der Revision wie in den Vorinstanzen das Ziel verfolgt, seine Zulassung zur Erbringung von Hilfsmitteln zu erreichen, wobei er allein eine Versorgung von Tinnituspatienten anstrebte. Während die [...]
BSG - Beschluß vom 14.03.2002 (B 6 KA 60/00 B)

Gegenstandswert bei Klage gegen Verlegung des Vertragsarztsitzes

Die Festsetzung des Gegenstandswertes beruht auf § 116 Abs 2 iVm § 8 Abs 2 Satz 2 Halbsatz 2 Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte (BRAGO) in Anlehnung an § 13 Abs 1 Satz 2 Gerichtskostengesetz (GKG). Ihr liegt der [...]