OLG Dresden - Beschluss vom 06.09.2001 (4 W 1262/01)
Die sofortige Beschwerde ist zulässig und begründet. Der Klägerin stehen die geltend gemachten, der Höhe nach unstreitigen Reisekosten ihres auswärtigen Prozessbevollmächtigten zu. Der Senat gibt seine Rechtsprechung, [...]