OLG Brandenburg - Beschluss vom 23.07.2001 (9 WF 96/01)
Die sofortige Beschwerde ist gemäß § 99 Abs. 2 Satz 1 ZPO statthaft, da sie sich gegen die Kostenentscheidung des angefochtenen Urteils, soweit diese den anerkennenden Teil des Urteils betrifft, richtet (vgl. nur [...]