BVerfG - Beschluß vom 07.05.2001 (2 BvR 794/00)
Die Annahme der Verfassungsbeschwerde, der keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zukommt, ist auch nicht zur Durchsetzung der in § 90 Abs. 1 BVerfGG genannten Rechte angezeigt. Die geltend gemachte [...]