SG Koblenz - Beschluss vom 21.02.2000
S 1 AL 227/99
Normen:
BRAGO § 23 Abs. 1 § 116 Abs. 1 Abs. 3 ; RVG § 3 Abs. 1 (redaktionell eingefügt aufgrund Art. 3 KostModRG) ; VV-RVG Nr. 1000 (redaktionell eingefügt aufgrund Art. 3 KostModRG) ;

Anfall der Vergleichsgebühr im sozialgerichtlichen Verfahren

SG Koblenz, Beschluss vom 21.02.2000 - Aktenzeichen S 1 AL 227/99

DRsp Nr. 2004/15933

Anfall der Vergleichsgebühr im sozialgerichtlichen Verfahren

Der Verfahrensbevollmächtigte wirkt schon dadurch an dem Vergleichsschluss mit, dass er den gerichtlichen Vorschlag prüft und dementsprechend seinen Mandanten berät, ob dem Vergleichsvorschlag zugestimmt werden kann oder ob er auf einer gerichtlichen Entscheidung beharrt.

Normenkette:

BRAGO § 23 Abs. 1 § 116 Abs. 1 Abs. 3 ; RVG § 3 Abs. 1 (redaktionell eingefügt aufgrund Art. 3 KostModRG) ; VV-RVG Nr. 1000 (redaktionell eingefügt aufgrund Art. 3 KostModRG) ;

Gründe:

I.

Die Beteiligten streiten über die Höhe der dem Kläger zu erstattenden außergerichtlichen Kosten.