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OVG Rheinland-Pfalz - Beschluss vom 20.10.2000 (2 E 11605/00)

Streitwert im beamtenrechtlichen Verfahren auf Erholungsurlaub

Die vom Prozessbevollmächtigten des Klägers im eigenen Namen mit dem Ziel der Streitwerterhöhung auf 7.463,39 DM erhobene Beschwerde ist nur in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang begründet. Bei Rechtsstreitigkeiten [...]
OVG Rheinland-Pfalz - Beschluss vom 25.02.2000 (2 E 10242/00)

Streitwert bei Verpflichtungsklage auf unbefristete Gewährung von Trennungsgeld

Die von den Prozessbevollmächtigten des Klägers aus eigenem Recht erhobene Streitwertbeschwerde ist zulässig (§ 9 Abs. 2 BRAGO), aber nicht begründet. Das Verwaltungsgericht hat den Streitwert für die [...]