OVG Hamburg - Beschluss vom 09.06.2000 (5 So 33/00)
Die gemäß § 25 Abs. 3 GKG zulässige Beschwerde ist unbegründet. Zu Recht hat das Verwaltungsgericht den Streitwert für das eine Einbürgerung betreffende Verfahren gemäß § 13 Abs. 1 S. 1 GKG auf 16.000,- DM festgesetzt. [...]