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OVG Hamburg - Beschluss vom 11.10.2000 (1 So 74/00)

Streitwert bei objektiver Klagehäufung

Die gemäß § 5 Abs. 2 GKG zulässige Beschwerde hat in dem tenorierten Umfang Erfolg. Mit dem am 7. Dezember 1999 beim Verwaltungsgericht eingereichten Schriftsatz hat die Klägerin im Wege der objektiven Klaghäufung [...]
OVG Hamburg - Beschluss vom 09.06.2000 (5 So 33/00)

Streitwert im Verfahren auf Einbürgerung

Die gemäß § 25 Abs. 3 GKG zulässige Beschwerde ist unbegründet. Zu Recht hat das Verwaltungsgericht den Streitwert für das eine Einbürgerung betreffende Verfahren gemäß § 13 Abs. 1 S. 1 GKG auf 16.000,- DM festgesetzt. [...]