KG - Beschluss vom 19.04.2000 (24 W 2147/00)
Das Landgericht Berlin hat durch Beschluss vom 8. September 1999 den Streitwert für das selbständige Beweisverfahren wegen Feststellung von Baumängeln gemäß § 3 ZPO auf 141.260,16 DM festgesetzt. Hiergegen richtet sich [...]