LAG Nürnberg - Beschluss vom 21.11.2000 (2 Ta 187/00)
I. Die Beschwerde ist zulässig. 1. Nach überwiegender Auffassung in Rechtsprechung und Literatur ist eine Beschwerde gegen einen die Prozesskostenhilfe versagenden Beschluss nicht statthaft, wenn gegen die Entscheidung [...]