I.
Der Kläger war bei der Beklagten seit dem 1.9.1997 gegen einen Monatslohn von zuletzt 3.400,-- DM brutto als Lagerist beschäftigt. Die Beklagte kündigte das Arbeitsverhältnis mit Schreiben vom 27.9.1999 ordentlich zum 31.10.1999. Der Kläger griff die Kündigung am 18.10.1999 zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Arbeitsgerichts als sozial ungerechtfertigt an. Mit Schriftsatz vom 16.11.1999 erweiterte er seine Klage auf Erteilung eines wohlwollenden, qualifizierten Zeugnisses.
Testen Sie "Erfolgreiche Gebührenabrechnung nach dem RVG" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|