Streitwert im vorläufigen Rechtsschutzverfahren gegen die Versagung einer Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer unselbständigen Erwerbstätigkeit
OVG Saarland, Beschluß vom 26.04.1999 - Aktenzeichen 9 Y 8/98
DRsp Nr. 2004/6491
Streitwert im vorläufigen Rechtsschutzverfahren gegen die Versagung einer Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer unselbständigen Erwerbstätigkeit
In vorläufigen Rechtsschutzverfahren gegen die Versagung einer Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer unselbständigen Erwerbstätigkeit ist der Streitwert auf die Hälfte des Auffangwertes nach § 13 Abs. 1 Satz 2 GKG festzusetzen. § 17 Abs. 3GKG ist nicht entsprechend anzuwenden.