OVG Saarland - Beschluß vom 26.04.1999
9 Y 8/98
Normen:
GKG § 13 Abs. 1 § 17 Abs. 3 ; GKG (2004) § 52 Abs. 1, Abs. 2 ;
Fundstellen:
AGS 2001, 104

Streitwert im vorläufigen Rechtsschutzverfahren gegen die Versagung einer Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer unselbständigen Erwerbstätigkeit

OVG Saarland, Beschluß vom 26.04.1999 - Aktenzeichen 9 Y 8/98

DRsp Nr. 2004/6491

Streitwert im vorläufigen Rechtsschutzverfahren gegen die Versagung einer Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer unselbständigen Erwerbstätigkeit

In vorläufigen Rechtsschutzverfahren gegen die Versagung einer Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer unselbständigen Erwerbstätigkeit ist der Streitwert auf die Hälfte des Auffangwertes nach § 13 Abs. 1 Satz 2 GKG festzusetzen. § 17 Abs. 3 GKG ist nicht entsprechend anzuwenden.

Normenkette:

GKG § 13 Abs. 1 § 17 Abs. 3 ; GKG (2004) § 52 Abs. 1, Abs. 2 ;
Fundstellen
AGS 2001, 104