OLG Naumburg - Beschluß vom 06.05.1999 (6 W 22/99)
Der Wert eines selbständigen Beweisverfahrens entspricht dem Wert des zu sichernden Hauptanspruchs. Für die Bewertung des zu sichernden Anspruchs ist entsprechend §§ 15 GKG, 4 ZPO auf die Tatsachenbehauptungen des [...]