OLG Bremen - Beschluss vom 12.07.1999 (2 W 62/99)
Die sofortige Beschwerde ist zulässig und begründet. Ausweislich des Protokolls des Landgerichts Bremen vom 4. März 1998 hat eine Erörterung stattgefunden, so dass zu Unrecht die Erörterungsgebühr abgesetzt und nur [...]