KG - Beschluß vom 06.10.1999 (1 AR 973/99)
Die Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle des Landgerichts Berlin hat die Rechtsanwalt F. aus der Landeskasse zu gewährende Vergütung gemäß § 98 Abs. 1 BRAGO auf insgesamt 870,-- DM festgesetzt. Ausweislich des dem Senat [...]