BSG - Beschluß vom 05.10.1999 (B 6 KA 24/98 R)
Nach ) 193 Abs 1 Satz 3 des Sozialgerichtsgesetzes hat das Gericht durch Beschluß über die Kosten des Rechtsstreits zu entscheiden, wenn dieser - wie hier durch die Rücknahmeerklärung des Klägers - anders als durch [...]