OVG Thüringen - Beschluß vom 04.08.1998
2 VO 386/96
Normen:
BRAGO § 31 Abs. 1 ; VV-RVG Vorbemerkung 3 Abs. 3 (redaktionell eingefügt aufgrund KostRMoG 2004);
Fundstellen:
AGS 1999, 114

Rechtsanwaltsvergütung: Anfall der Verhandlungsgebühr

OVG Thüringen, Beschluß vom 04.08.1998 - Aktenzeichen 2 VO 386/96

DRsp Nr. 2004/6495

Rechtsanwaltsvergütung: Anfall der Verhandlungsgebühr

Sind mehrere Kläger, deren Klagen zur gemeinsamen Verhandlung verbunden werden, allesamt durch verschiedene Anwälte vertreten, so verhandelt jeder der Anwälte (unverändert) nach dem seinen Mandanten betreffenden Streitwert. Maßgeblich für die Berechnung der einzelnen Verhandlungsgebühren ist somit dieser einzelne Streitwert auch nach Verbindung der Verfahren und nicht die Summe der Streitwerte mit anschließender Quotelung.

Normenkette:

BRAGO § 31 Abs. 1 ; VV-RVG Vorbemerkung 3 Abs. 3 (redaktionell eingefügt aufgrund KostRMoG 2004);
Fundstellen
AGS 1999, 114