OVG Münster (NW) - Urteil vom 24.03.1998 (5 A 183/96) - DRsp Nr. 1999/1845
OVG Münster (NW), Urteil vom 24.03.1998 - Aktenzeichen 5 A 183/96
DRsp Nr. 1999/1845
Das Abschleppen eines Fahrzeugs, das eine in verkehrsreicher Innenstadt gelegene Haltebucht mit dem Zeichen 286 (eingeschränktes Haltverbot) und dem Hinweisschild "Ladezone" jedenfalls länger als eine halbe Stunde blockiert, ist nicht unverhältnismäßig.