OLG Koblenz - Beschluss vom 19.06.1998 (14 W 414/98; 14 W 374/98)
Die zulässige sofortige Beschwerde der Beklagten hat einen Teilerfolg (33,20 DM), sie ist im übrigen (85,44 DM) zurückzuweisen. Entgegen der Ansicht der Beschwerde sind die geltend gemachten Fahrtkosten nebst Tage- und [...]