OLG München - Beschluß vom 30.09.1997 (11 W 2536/97)
I. Mit Schlußrechnung vom 30.6.1997 wurden die Gerichtskosten auf 565,- DM festgesetzt. Diese wurden in dem Kostenfestsetzungsbeschluß zugunsten der Klägerin, die die 565,- DM bezahlt hatte, berücksichtigt. Gegen die [...]