BVerfG - Beschluß vom 07.04.1997 (2 BvR 411/97)
Die Auffassung der Strafgerichte, der Verteidiger sei Kostenschuldner der Aktenübersendungspauschale (Nr. 9003 KV zum GKG), wenn er die Übersendung der Akten an seine Kanzlei beantragt hat, ist von Verfassungs wegen [...]