OLG Hamm - Beschluß vom 22.04.1996 (5 WF 89/96)
Der Senat führt aus, es erscheine nicht einsichtig, warum zukünftige Zugewinnausgleichsansprüche anders behandelt werden sollten als künftige, erst noch zur Erstehung gelangende Ansprüche auf Unterhalt, die nach [...]