OLG Düsseldorf - Beschluß vom 02.07.1996 (10 W 58/96)
Anmerkungen: Die BRAGO geht davon aus, daß die Gebühren Pauschgebühren sind und daher die gesamte Tätigkeit des Rechtsanwalts in einer Angelegenheit abdecken, §§ 13 Abs. 1, 87 BRAGO, und daß der Rechtsanwalt in [...]