LAG Niedersachsen - Beschluß vom 26.04.1996 (3 Ta 79/95)
Die Beschwerde ist begründet. Dies folgt aus § 8 Abs. 2 BRAGO. Diese Norm gilt auch für die Streitwertfestsetzung im arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren. Sie enthält einen außerordentlich weit gezogenen [...]