BSG - Beschluß vom 26.11.1996 (6 RKa 46/95)
Bei der Ermittlung des Gegenstandswertes unterstellt der Senat in Anwendung des § 8 Abs 2 Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) die Angabe der Bevollmächtigten der Klägerin als zutreffend, die ihr zustehende [...]