BGH - Beschluß vom 20.08.1996 (1 StR 578/94)
Mit Verfügung des Vorsitzenden vom 18. Dezember 1995 ist Rechtsanwalt Dr. W., der den Angeklagten in der Vorinstanz noch nicht vertreten hatte, zum Verteidiger für das gesamte Revisionsverfahren bestellt worden. Anders [...]