VGH Baden-Württemberg - Beschluß vom 24.05.1994 (14 S 1143/94)
Die Beschwerde ist zulässig. Sie wurde nicht von der nicht mit Kosten belasteten Antragstellerin, die kein rechtlich schutzwürdiges Interesse daran hat, daß die Antragsgegnerin höhere Verfahrenskosten trägt (vgl. dazu [...]