OLG Dresden - Beschluß vom 08.03.1994 (12 W 126/94)
I. Der von der Klägerin eingelegte Rechtsbehelf ist als sofortige Beschwerde zu behandeln und als solche zulässig. Die Rechtspflegerin hat mit der Entscheidung vom 22.01.1994 der Erinnerung der Klägerin, die auf [...]