Das LG hatte durch Urteil die Erledigung festgestellt und unter Anwendung des § 91 a ZPO die Kosten des Rechtsstreits gegeneinander aufgehoben. Die sofortige Beschwerde des Klägers wurde in entsprechender Anwendung des [...]
OLG Oldenburg - Beschluß vom 15.04.1993 (5 W 32/93)